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Versicherungswert ist der Zeitwert der zu versichernden Gegenstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bei neuen Booten entspricht dieser dem Neuwert. Die Höhe der Versicherungssumme hat diesem Wert zu entsprechen und gilt als „unanfechtbare Feste Taxe”. Der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen. Alle Werte verstehen sich in Euro inklusive Steuer.